Neue Allgemeinverfügung und Konsequenzen für uns

Hallo Kämpfer,

Corona macht uns nun schon wieder einen Strich durch unsere Bemühungen auf dem Weg des Karate voranzukommen. Zumindest was den gemeinsamen Trainingsbetrieb anbelangt. Demnach wird der organisierte Trainingsbetrieb bis auf Weiteres nicht mehr möglich sein.

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020

 https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf

Es gibt aber einen kleinen Lichtblick in dem ganzen Dunkel. Da Karate per Definition zu den „Individualsportarten“ gehört können wir einen Passus der Allgemeinverfügung nutzen.

§4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger
Onlineangebote von:

6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,

Das heißt, man kann allein oder mit einem weiteren Dojomitglied oder mit den Angehörigen des eigenen Haustandes das Dojo nutzen. Beispielsweise für die Prüfungsvorbereitung. Sprecht dazu mit euren jeweiligen Übungsleitern/Trainern um Termine zu vereinbaren. Es gelten aber alle bis dato üblichen Hygieneregeln weiter.

Soweit die aktuelle Lage. Erwartungsgemäß wird es bald wieder Angebote für entsprechende Heimtrainings geben. Nutzt diese vorrangig oder greift, auf noch im Internet befindliche zurück. Joggen, Walken, Wandern u.ä. kann man aber auch jeder Zeit. Also bleibt in Bewegung und vor allem Gesund.

Euer Vorstand