Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz über die Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 Sächsische
Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 05.03.2021 bei Unterschreitung des
Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100

Allgemeinverfügung:

2. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 SächsCoronaSchVO ist Individualsport alleine oder
zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf
Außensportanlagen zugelassen.

Liebe OTOMO’s entsprechend der Allgemeinverfügung des LK Görlitz und unter Beachtung der Inzidenzgrenze beginnen wir, vorerst nur für den o.g. Personenkreis, das Training am 16. März 2021 zur gewohnten Zeit.

Wir bitten darum das die Eltern für eine, den jeweiligen Witterungsbedingungen, entsprechende Kleidung der Kinder sorgen (keines Fall im Karate-Gi). Desgleichen sollten die Kinder sofort nach dem Training abgeholt werden bzw. entsprechend warme Kleidung bei sich haben.

Wir freuen uns auf Euch