Am Freitag, 30.11.2020 trafen wir uns im schon reduzierten Format zu unserem vorerst letztem Training im Dojo.

16:15 – 17:15
Leitung Michael Scholz
Einsteigertraining für alle Altersklassen
17:30 – 19.00 Uhr
Kenjutsu und Iaido,
Leitung: Hartmut Burghardt
18.00 – 19:00 Uhr Koryu Uchinadi Kenpo Jitsu // 19:00– 20:30 Uhr Pratzentraining, Grappling, Bodenkampf
Leitung: Dominik Richter
16.00 – 17:00 Uhr
Kindertraining 1
Leitung: Michael Scholz
17:00 – 18:00 Uhr
Kindertraining 2
Leitung: Matthias Trunz
18:00 – 19.00 Uhr
Training für fortgeschrittene Kinder/Jugendliche
Leitung: Thomas Frisch
17:30 – 19.00 Uhr
Kenjutsu und Iaido,
Leitung: Hartmut Burghardt
18:00 – 19:30 Uhr Koryu Uchinadi Kenpo Jitsu // 19:00- 20:30 Pratzentraining, Grappling, Bodenkampf
Leitung: Dominik Richter
17:00 – 18.00 Uhr Ladysfitness
Leitung Dominik Richter
18:00 – 19.00 Uhr
Kindertraining für fortgeschrittene Kinder/Jugendliche
Leitung: Maëlle Jolly
19.00 – 20.00 Uhr
Konditions- und Fitnesstraining
Leitung: Heinz Deecke
18.00 – 19.00 Uhr
Kyusho Jitsu Training (ab 15. September) Teilnahme ab 18 Jahre und stilunabhängig
Leitung: Heinz Deecke
19.00 – 20.30 Uhr
Karate-Basics für Breitensportler
Leitung: Bernd Ullrich, Thomas Frisch
Hallo Kämpfer,
Corona macht uns nun schon wieder einen Strich durch unsere Bemühungen auf dem Weg des Karate voranzukommen. Zumindest was den gemeinsamen Trainingsbetrieb anbelangt. Demnach wird der organisierte Trainingsbetrieb bis auf Weiteres nicht mehr möglich sein.
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf
Es gibt aber einen kleinen Lichtblick in dem ganzen Dunkel. Da Karate per Definition zu den „Individualsportarten“ gehört können wir einen Passus der Allgemeinverfügung nutzen.
§4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger
Onlineangebote von:
6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,
Das heißt, man kann allein oder mit einem weiteren Dojomitglied oder mit den Angehörigen des eigenen Haustandes das Dojo nutzen. Beispielsweise für die Prüfungsvorbereitung. Sprecht dazu mit euren jeweiligen Übungsleitern/Trainern um Termine zu vereinbaren. Es gelten aber alle bis dato üblichen Hygieneregeln weiter.
Soweit die aktuelle Lage. Erwartungsgemäß wird es bald wieder Angebote für entsprechende Heimtrainings geben. Nutzt diese vorrangig oder greift, auf noch im Internet befindliche zurück. Joggen, Walken, Wandern u.ä. kann man aber auch jeder Zeit. Also bleibt in Bewegung und vor allem Gesund.
Euer Vorstand
Es ist als Ausrichter eine absolute Freude, wenn man am Samstagmorgen um 10.00 Uhr in der Halle steht und über 120 erwartungsfrohe Karateka vor sich sieht. So geschah es am 10.10.2020 bei uns in Dresden. Die beiden Sensei Fritz Oblinger (8. Dan) und Marco Leib (4. Dan) begeisterten die angereisten Shotokan Karatekas. Das Gruppenbild mit Coronaabstand wurde bereits zum Renner auf Facebook und steht sinnbildlich für das tolle Erlebnis. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen aus 26 verschiedenen sächsischen und bayrischen Vereinen. Allein diese Vielfalt zeigt die Zusammenarbeit der säschischen Shotokandojo und die Lust auf das gemeinsame Training. (Zitat DKT e.V.)
Auch wir als OTOMO’s waren gut vertreten und konnten einen sehr lehr- und aktionsreichen Tag verbringen. Beginnend mit einer von rhythmischen Beats unterstützen Erwärmung stimmte sich die Oberstufe mit einer Reihe von selten geübten Tritttechniken, sowohl als Solo-, wie auch als Partnerübung, in das Kommende ein. Nach dieser ersten Einheit konnten wir uns bei Marco mit der Kata Nijushiho beschäftigen. Der Ablauf der Kata war das Eine und uns als „Oberstufler“ hinlänglich bekannt. Interessanter waren da schon die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten der Techniken der Kata. Da Marco auch ein ausgezeichneter Kenner des Kyusho Jitsu ist und diese Erfahrungen natürlich in das Katabunkai einfließen lässt, werden solche Übungen ggf. auch zu einer schmerzvollen Angelegenheit. In der Nachmittagseinheit beschäftigten wir uns bei Sensei Fritz mit der Kata Sochin und der Shito Ryu Form der Kata Pinan Shodan (entspr. der Heian Nidan im Shotokan). Das Eindringen in das Wesen der Kata ist bei Fritz immer pure Praxis. Er vermittelt die Techniken anschaulich so wie der Sinn der Kata einmal war, ein Mittel zum Überleben in Gefahrensituationen und wenn man so will auf die heutige Zeit übertragen die „Straßentauglichkeit“ der Karatetechniken. Wie schon beim vorhergegangenen Training eine Herausforderung für Geist und Körper. Zusammengefasst ist es so zu sehen. Kampferfahrung führte in der Vergangenheit zur Entwicklung der Kata und auf dieser Basis vermittelten die beiden Referenten Karatepraxis/Praktisches Karate.
Wir alle hatten einen großen praktischen Nutzen aus dieser Veranstaltung gezogen und konnten mit erweitertem Horizont die Heimreise antreten. In diesem Zusammenhang ist der Mannschaft des Dresdner Karate Team e.V. um Jörg Dietz und Romy Bach sehr zu danken das die Veranstaltung zustande gekommen ist und trotz der gegenwärtigen Beschränkungen und Auflagen durchgeführt werden konnte. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig die sozialen Bezüge aufrechtzuhalten und zu pflegen denn diese tragen maßgeblich dazu bei optimistisch und gesund zu bleiben, mehr als andere jetzt als so wichtig dargestellte Auflagen.
-mens sana in corpore sano- wussten schon die alten Lateiner
Heinz Deecke
Bildquelle: Dresdner Karate Team
Ab dem 06. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Kraft. Sport ist dann wieder in Außen- und Innensportanlagen ohne Publikum gestattet. Grundsätzlich sind dann Mannschafts- und Kontaktsportarten erlaubt unter der Einhaltung der Allgemeinverfügung der Hygieneregeln. Bitte beachtet auch die sportartenspezifischen Hygnieneregeln der Fachverbände. Dies gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
In Punkt 12 der Allgemeinverfügung: Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen
• Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.
• Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
• Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
• Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
• Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
• Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (d.h. keine Kurse mit wechselnden Partnern) sowie Solotänzer. Tanzlehrer bzw. –Assistenten dürfen gemeinsam tanzen. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.
• Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
• Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Acrylglasscheiben) versehen werden.
Die Corona-Schutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung findet ihr als Download auf unserer Homepage: https://www.oberlausitzer-ksb.de/…/gute-nachrichten-f%C3%BC…
Vielen Dank an unsere Sponsoren und Unterstützer