Neue Allgemeinverfügung und Konsequenzen für uns

Hallo Kämpfer,

Corona macht uns nun schon wieder einen Strich durch unsere Bemühungen auf dem Weg des Karate voranzukommen. Zumindest was den gemeinsamen Trainingsbetrieb anbelangt. Demnach wird der organisierte Trainingsbetrieb bis auf Weiteres nicht mehr möglich sein.

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020

 https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf

Es gibt aber einen kleinen Lichtblick in dem ganzen Dunkel. Da Karate per Definition zu den „Individualsportarten“ gehört können wir einen Passus der Allgemeinverfügung nutzen.

§4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässiger
Onlineangebote von:

6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,

Das heißt, man kann allein oder mit einem weiteren Dojomitglied oder mit den Angehörigen des eigenen Haustandes das Dojo nutzen. Beispielsweise für die Prüfungsvorbereitung. Sprecht dazu mit euren jeweiligen Übungsleitern/Trainern um Termine zu vereinbaren. Es gelten aber alle bis dato üblichen Hygieneregeln weiter.

Soweit die aktuelle Lage. Erwartungsgemäß wird es bald wieder Angebote für entsprechende Heimtrainings geben. Nutzt diese vorrangig oder greift, auf noch im Internet befindliche zurück. Joggen, Walken, Wandern u.ä. kann man aber auch jeder Zeit. Also bleibt in Bewegung und vor allem Gesund.

Euer Vorstand

Prüfungseminare

Liebe Sportfreunde, resultierend aus der aktuellen „Pandemieentwicklung“ müssen wir diesen Termin leider absagen. Wir hoffen, ihn im Dezember, nachholen zu können. Bleibt trotzdem dran an der Prüfungsvorbereitung und vor allem GESUND!

Rekordlehrgang mit Fritz Oblinger und Marco Leib am 10.10.2020 in Dresden

Es ist als Ausrichter eine absolute Freude, wenn man am Samstagmorgen um 10.00 Uhr in der Halle steht und über 120 erwartungsfrohe Karateka vor sich sieht. So geschah es am 10.10.2020 bei uns in Dresden. Die beiden Sensei Fritz Oblinger (8. Dan) und Marco Leib (4. Dan) begeisterten die angereisten Shotokan Karatekas. Das Gruppenbild mit Coronaabstand wurde bereits zum Renner auf Facebook und steht sinnbildlich für das tolle Erlebnis. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen aus 26 verschiedenen sächsischen und bayrischen Vereinen. Allein diese Vielfalt zeigt die Zusammenarbeit der säschischen Shotokandojo und die Lust auf das gemeinsame Training. (Zitat DKT e.V.)

von links: Matthias, Wieland, Swetlana, Sensei Fritz Oblinger, Heinz, Tobias, vorn Thomas, nicht im Bild Bernd U.

Auch wir als OTOMO’s waren gut vertreten und konnten einen sehr lehr- und aktionsreichen Tag verbringen. Beginnend mit einer von rhythmischen Beats unterstützen Erwärmung stimmte sich die Oberstufe mit einer Reihe von selten geübten Tritttechniken, sowohl als Solo-, wie auch als  Partnerübung, in das Kommende ein. Nach dieser ersten Einheit konnten wir uns bei Marco mit der Kata Nijushiho beschäftigen. Der Ablauf der Kata war das Eine und uns als „Oberstufler“ hinlänglich bekannt. Interessanter waren da schon die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten der Techniken der Kata. Da Marco auch ein ausgezeichneter Kenner des Kyusho Jitsu ist und diese Erfahrungen natürlich in das Katabunkai einfließen lässt, werden solche Übungen ggf. auch zu einer schmerzvollen Angelegenheit. In der Nachmittagseinheit beschäftigten wir uns bei Sensei Fritz mit der Kata Sochin und der Shito Ryu Form der Kata Pinan Shodan (entspr. der Heian Nidan im Shotokan). Das Eindringen in das Wesen der Kata ist bei Fritz immer pure Praxis. Er vermittelt die Techniken anschaulich so wie der Sinn der Kata einmal war, ein Mittel zum Überleben in Gefahrensituationen und wenn man so will auf die heutige Zeit übertragen die „Straßentauglichkeit“ der Karatetechniken. Wie schon beim vorhergegangenen Training eine Herausforderung für Geist und Körper. Zusammengefasst ist es so zu sehen. Kampferfahrung führte in der Vergangenheit zur Entwicklung der Kata und auf dieser Basis vermittelten die beiden Referenten Karatepraxis/Praktisches Karate.

Wir alle hatten einen großen praktischen Nutzen aus dieser Veranstaltung gezogen und konnten mit erweitertem Horizont die Heimreise antreten. In diesem Zusammenhang ist der Mannschaft des Dresdner Karate Team e.V. um Jörg Dietz und Romy Bach sehr zu danken das die Veranstaltung zustande gekommen ist und trotz der gegenwärtigen Beschränkungen und Auflagen durchgeführt werden konnte. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig die sozialen Bezüge aufrechtzuhalten und zu pflegen denn diese tragen maßgeblich dazu bei optimistisch und gesund zu bleiben, mehr als andere jetzt als so wichtig dargestellte Auflagen.

-mens sana in corpore sano- wussten schon die alten Lateiner

Heinz Deecke

Bildquelle: Dresdner Karate Team

Anwendung aus Nijushiho
Anwendung aus Nijushiho
Kata Sochin Ablauf
li. Marco Laib, 4. DAN Karate, 4. DAN Kyusho Jitsu re. Fritz Oblinger, Stilrichtungsreferent des Bayrischen Karatebundes, 8. DAN Karate, 6. DAN Kyusho Jitsu

Lehrgangsvorschau Oktober

Wir wollen doch die Lehrgänge die momentan möglich sind nutzen. Darum, auf nach Dresden. Etwas interessanteres ist aktuell nicht anzubieten. Zwei hochkarätige Meister im Doppelpack, was will man mehr.

Der Trainingsbetrieb ist weiter erleichtert

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung vom 06.06.2020 können wir mit weiteren Erleichterungen trainieren. Mit dieser Verordnung ist nun auch das Kumitetraining (Partnertraining) möglich. Anbei die für uns geltenden Hygieneregeln soweit von unserem Fachverband nicht Ergänzendes bestimmt wird.

Gute Nachrichten für Mannschafts- und Kontaktsportarten?

Ab dem 06. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Kraft. Sport ist dann wieder in Außen- und Innensportanlagen ohne Publikum gestattet. Grundsätzlich sind dann Mannschafts- und Kontaktsportarten erlaubt unter der Einhaltung der Allgemeinverfügung der Hygieneregeln. Bitte beachtet auch die sportartenspezifischen Hygnieneregeln der Fachverbände. Dies gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

In Punkt 12 der Allgemeinverfügung: Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen

• Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.

• Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.

• Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

• Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.

• Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (d.h. keine Kurse mit wechselnden Partnern) sowie Solotänzer. Tanzlehrer bzw. –Assistenten dürfen gemeinsam tanzen. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.

• Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.

• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

• Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Acrylglasscheiben) versehen werden.

Die Corona-Schutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung findet ihr als Download auf unserer Homepage: https://www.oberlausitzer-ksb.de/…/gute-nachrichten-f%C3%BC…

Wir können wieder trainieren

Mit Beginn vom 04. Mai können wir wieder trainieren. Es gibt aber ein paar Bedingungen zu beachten. Das Training muss vorerst im Freien stattfinden. Das heißt auf den Freiflächen um das Dojo herum. Zudem dürfen wir die Umkleiden und Duschräume nicht benutzen. Die Trainingsteilnehmer erscheinen also in geeigneter Sportkleidung. Natürlich trainieren wir nur wenn es das Wetter auch zulässt. Die Trainingszeiten bleiben so wie bisher. Nur das Freitagtraining wird auf 18:00 Uhr vorgezogen.

Wir hoffen ihr seid alle gesund und munter und wir können zusammen einen neuen Trainingsabschnitt starten.

eure Trainer freuen sich schon

Erste Lockerungsstufe für den Vereinssport?

Aufgrund der Entwicklung in der Coronavirus-Pandemie gibt es in Sachsen erste Lockerungen im Sport. Grundlage für die Lockerungen bildet die neue Rechtsverordnung des Freistaates, die ab dem 4. Mai 2020 in Kraft tritt.

Ab Montag ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt, sofern die Sportangebote im Freien (Außenbereiche von privaten oder öffentlichen Sportanlagen) stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand (1,5 Meter- 2 Meter) zwischen den Sportlern gesichert ist, sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Es kann dann in kleinen Gruppen trainiert werden. Umkleidekabinen und Nassbereiche dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Zuschauer und andere Menschenansammlungen darf es nicht geben. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend ist die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen. Wenn die bereits bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden, können Sportangebote stattfinden.

Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden.

Soweit es die Entwicklung rund um Corona zulässt, muss auf lange Sicht auch der Hallensport, Zweikampfsportarten und der Wettkampfbetrieb wieder möglich sein.

Der DOSB hat 10 „Leitplanken“ für die verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports veröffentlicht:

• Distanzregeln einhalten (1,5 bis 2 Meter Abstand)
• keine Körperkontakte
• mit Freiluftaktivitäten starten
• bekannte Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren

Sportartspezifische Übergangsregeln der jeweiligen Verbände liegen teilweise schon vor und können auf der DOSB-Webseite nachgelesen werden:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Wir freuen uns, dass unsere Vereine wieder loslegen dürfen. Die Infektionsschutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie sind ein großer Einschnitt in das Leben vieler Menschen. Gerade jetzt kann der organisierte Sport deswegen als wichtiger Ausgleich dienen.“

Schritt für Schritt zurück zur Normalität, weil Sport und Bewegung wichtig sind!?

https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/schrittweise-wiederaufnahme-des-vereinssports-ab-4-mai/