Der Trainingsbetrieb ist weiter erleichtert

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung vom 06.06.2020 können wir mit weiteren Erleichterungen trainieren. Mit dieser Verordnung ist nun auch das Kumitetraining (Partnertraining) möglich. Anbei die für uns geltenden Hygieneregeln soweit von unserem Fachverband nicht Ergänzendes bestimmt wird.

Gute Nachrichten für Mannschafts- und Kontaktsportarten?

Ab dem 06. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Kraft. Sport ist dann wieder in Außen- und Innensportanlagen ohne Publikum gestattet. Grundsätzlich sind dann Mannschafts- und Kontaktsportarten erlaubt unter der Einhaltung der Allgemeinverfügung der Hygieneregeln. Bitte beachtet auch die sportartenspezifischen Hygnieneregeln der Fachverbände. Dies gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

In Punkt 12 der Allgemeinverfügung: Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen

• Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.

• Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.

• Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

• Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.

• Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (d.h. keine Kurse mit wechselnden Partnern) sowie Solotänzer. Tanzlehrer bzw. –Assistenten dürfen gemeinsam tanzen. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.

• Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.

• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

• Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Acrylglasscheiben) versehen werden.

Die Corona-Schutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung findet ihr als Download auf unserer Homepage: https://www.oberlausitzer-ksb.de/…/gute-nachrichten-f%C3%BC…

Wir können wieder trainieren

Mit Beginn vom 04. Mai können wir wieder trainieren. Es gibt aber ein paar Bedingungen zu beachten. Das Training muss vorerst im Freien stattfinden. Das heißt auf den Freiflächen um das Dojo herum. Zudem dürfen wir die Umkleiden und Duschräume nicht benutzen. Die Trainingsteilnehmer erscheinen also in geeigneter Sportkleidung. Natürlich trainieren wir nur wenn es das Wetter auch zulässt. Die Trainingszeiten bleiben so wie bisher. Nur das Freitagtraining wird auf 18:00 Uhr vorgezogen.

Wir hoffen ihr seid alle gesund und munter und wir können zusammen einen neuen Trainingsabschnitt starten.

eure Trainer freuen sich schon

Erste Lockerungsstufe für den Vereinssport?

Aufgrund der Entwicklung in der Coronavirus-Pandemie gibt es in Sachsen erste Lockerungen im Sport. Grundlage für die Lockerungen bildet die neue Rechtsverordnung des Freistaates, die ab dem 4. Mai 2020 in Kraft tritt.

Ab Montag ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt, sofern die Sportangebote im Freien (Außenbereiche von privaten oder öffentlichen Sportanlagen) stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand (1,5 Meter- 2 Meter) zwischen den Sportlern gesichert ist, sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Es kann dann in kleinen Gruppen trainiert werden. Umkleidekabinen und Nassbereiche dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Zuschauer und andere Menschenansammlungen darf es nicht geben. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend ist die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen. Wenn die bereits bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden, können Sportangebote stattfinden.

Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden.

Soweit es die Entwicklung rund um Corona zulässt, muss auf lange Sicht auch der Hallensport, Zweikampfsportarten und der Wettkampfbetrieb wieder möglich sein.

Der DOSB hat 10 „Leitplanken“ für die verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports veröffentlicht:

• Distanzregeln einhalten (1,5 bis 2 Meter Abstand)
• keine Körperkontakte
• mit Freiluftaktivitäten starten
• bekannte Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren

Sportartspezifische Übergangsregeln der jeweiligen Verbände liegen teilweise schon vor und können auf der DOSB-Webseite nachgelesen werden:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Wir freuen uns, dass unsere Vereine wieder loslegen dürfen. Die Infektionsschutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie sind ein großer Einschnitt in das Leben vieler Menschen. Gerade jetzt kann der organisierte Sport deswegen als wichtiger Ausgleich dienen.“

Schritt für Schritt zurück zur Normalität, weil Sport und Bewegung wichtig sind!?

https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/schrittweise-wiederaufnahme-des-vereinssports-ab-4-mai/

Zur Überbrückung der trainingsfreien Zeit

Liebe Mitglieder, wir müssen nun leider pausieren. Wir sollten aber nicht vergessen unsere Fitness zu erhalten. Es gibt mittlerweile eine Menge von Angeboten für das „Hometraining“. Im unten stehenden Link haben wir euch eine Sammlung unterschiedlichster Übungen mit  unterschiedlichsten Schwierigkeitsgraden, die fast alle Kampfsport orientiert sind, zusammengestellt.

https://www.youtube.com/channel/UCXe7DaqwzCQUkneU38FeUGg/videos

Schaut euch die Videos/Anleitungen an und findet das für euch passende heraus.

Viel Spaß beim üben

❌❌❌Achtung, Achtung- Trainingsstopp❌❌❌

Leider müssen wir nun das gesamte Training einstellen und somit bleiben die Türen des Dojos erst einmal geschlossen, bis sich die Corona-Situation wieder entspannt hat.

Ihr hört von uns, wenn das Training wieder los geht!

Bleibt gesund und sportlich, euer Otomo-Vorstand

ACHTUNG- Ausfall Kindertraining!!!

Aufgrund der aktuellen verschärften Situation durch den Corona-Virus sehen auch wir uns gezwungen bis auf Weiteres das Kindertraining einzustellen! Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gesundheit aller Kids und Angehörigen unseres Vereins, für die wir eine gewisse Mitverantwortung tragen.

Sobald eine Trainingsaufnahme möglich ist, werden wir Euch über die Homepage und Facebook informieren!

Der Otomo-Vorstand